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BPatG, 19.02.2007 - 25 W (pat) 3/05 |
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- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 19.02.2007 - 25 W (pat) 3/05
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).
Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
Dass es noch andere Möglichkeiten gibt, etwas auszudrücken, ändert nichts am Verständnis des Verkehrs, dass es sich auch bei dem angemeldeten Ausdruck um einen bloßen Sachhinweis handelt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 19.02.2007 - 25 W (pat) 3/05
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 19.02.2007 - 25 W (pat) 3/05
Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild). - BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 19.02.2007 - 25 W (pat) 3/05
Dabei reicht zur Versagung der Eintragung bereits aus, wenn das Zeichen nur für einen Teil der Waren/Dienstleistungen nicht schutzfähig ist, der unter die jeweiligen Oberbegriffe fällt (vgl. BGH WRP 2002, 91 - AC). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01
"Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 19.02.2007 - 25 W (pat) 3/05
In welchem Umfang aus einer Marke gegen andere vorgegangen werden könnte, muss gegebenenfalls in einem Widerspruchsverfahren oder Verletzungsverfahren geprüft werden, in dem dann auch auf die Kennzeichnungskraft und gegebenenfalls Schutzunfähigkeit der älteren Marke im Bereich der von einem jüngeren Zeichen beanspruchten Waren und Dienstleistungen abgestellt wird (vgl. BGH GRUR 2004, 949 - Regiopost/ Regional Post).